Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht ist eng mit unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte verbunden. Diese erfolgt auf der Grundlage zahlreicher Rechtsnormen, wie beispielsweise dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), Landesdatenschutzgesetzen sowie Sondergesetzen (wie z.B. dem Telemediengesetz) und natürlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese gilt seit dem 25.05.2018 und hat für teils große Unsicherheiten in vielen Geschäftsbereichen gesorgt.
Durch unseren qualifizierten Juristen, der Hand in Hand mit den Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsbeauftragten arbeitet, erreichen wir die Rechtssicherheit, die in der komplexen Materie nötig ist, beispielsweise bei
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Prüfung und Anpassung bestehender Verträge
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Konzeption und Umsetzung von Geheimhaltungsvereinbarungen
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Implementierung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
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Unterstützung bei Abmahnungen oder in Bußgeldverfahren
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Datenschutzrechtliche Beratung in allen DSGVO-Fragestellungen
Wir unterstützen Sie gerne, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.