Zum Inhalt springen
Tosit_Logo_2022_rgb_klein

Schulungen

Mitarbeiter schulen - Risiken vermeiden

Im Art.32/4 & 39 DSGVO ist festgelegt, dass Unternehmen dazu  sind, Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Eine Nichtbeachtung ist ein Datenschutzverstoß und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Die Onlineschulung bietet dem Unternehmen viele Vorteile. Eine aufwendig geplante Präsenz-Schulung ist nicht erforderlich. Jeder Mitarbeiter bestimmt selbst, wann er die Schulung macht. Die zeitliche Belastung ist minimal. (Dauer der Schulung ca. 1h).

Für die Dokumentation und als Nachweis über die erfolgreich absolvierte Schulung / Prüfung, erhält der Mitarbeiter nach der bestandenen Prüfung ein Zertifikat, welches auch gegenüber den Behörden als Nachweis gilt.

Um Kurse und andere Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern zu lassen, müssen Anbieter über eine AZAV-Zulassung verfügen. Ein Kriterium hierfür ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem.

Unsere Schulungen vermitteln die nötigen Schritte, um alle Bedingungen für die AZAV-Zulassung zu erfüllen und ein QM-System nach ISO 9001:2015 im Bildungsträger­kontext aufzubauen. Neben Grundlagen für Einsteiger bieten die Kurse auch fortgeschrittenen Anwendern echten Mehrwert, zum Beispiel indem Auslegungsfragen zu aktuelle Schwerpunktthemen geklärt.