Mit dem kommenden Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Whistleblowern zu stärken. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt, soll diese geschützt und ohne die Gefahr von Repressalien an eine unabhängige interne oder externe Meldestelle melden können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten und verpflichtet Unternehmen und Behörden ab 50 Beschäftigten, im Finanzsektor tätige Unternehmen und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sichere Hinweisgebersysteme einzurichten – wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung mit einem Bußgeld bis zu € 20.000,- belegt ist!
Die TOSIT ist in der Lage, Sie bei der Einrichtung eines sicheren Hinweisgebersystems zu unterstützen und darüber hinaus qualifiziert, Ihre Verpflichtungen einer internen Meldestelle vollständig zu übernehmen. Sprechen Sie uns an.