Bildungsträger
Schutz der vielfältigen und vernetzten
Ströme der personenbezogenen Daten
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Bildungsträgern. Neben staatlichen Trägern für Bildung wie Berufsschulen, staatlichen Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen existiert in Deutschland eine Vielzahl privater Bildungszentren. Diese werden durch die Träger der Sozialversicherung finanziert und haben ihren Auftrag in der Umschulung und Weiterbildung. Das breite Bildungsangebot der Volkshochschulen wird von den Kommunen mitfinanziert. Weitere Bildungsangebote der privaten Wirtschaft gibt es bei privaten Akademien.
Jeder Bildungsträger hat in der Organisation eigene Strukturen und Prozesse etabliert, die miteinander vernetzt sind. Hier wird eine Vielzahl von Daten und Informationen auf unterschiedlichen Wegen verarbeitet. Dadurch gilt es, eine transparente, sichere und rechtskonforme Datenverarbeitung zu gewährleisten. Um hier korrekt handeln zu können, ist umfangreiches Know-how erforderlich. Fehlende Fachkenntnis, Zeit und Personal erschweren hier die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für die Bildungsträger. Daher empfiehlt sich der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten.
Alle Vorteile auf eine Blick:
- Unabhängigkeit, Neutralität und vertrauensvolle Zusammenarbeit des externen Datenschutzbeauftragten, gegenüber Mitarbeitern, Management & Geschäftsführung verhindert Interessenkonflikte
- Fachkompetenz und Expertenwissen durch permanente Weiterbildung
- Haftungsübernahme des externen Datenschutzbeauftragten für die vertraglich vereinbarten Aufgaben
- Prozesssicherheit durch gelebtes DMS (Dokumenten Management System)
- Kalkulierbare Kosten auf vertraglicher Grundlage
- Höhere Akzeptanz der Maßnahmen durch einen externen Datenschutzbeauftragten
- Schonung eigener personeller Ressourcen
- Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Risikominimierung
- Rechtskonformität