Bis spätestens zum 6. März 2026 müssen sich alle Unternehmen, die unter die NIS-2 Anforderungen des BSI-Gesetzes fallen, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Da für die Registrierung ein gültiges ELSTER‑Zertifikat erforderlich ist und dessen erstmalige Erstellung u. a. rund zwei Wochen dauert, sollte der Registrierungsprozess frühzeitig angestoßen werden.
Hintergrund: Am 6. Dezember 2025 ist durch das NIS‑2‑Umsetzungsgesetz das BSIG 2025 in Kraft getreten. Es erweitert den Kreis der von Umsetzungspflichten betroffenen Unternehmen massiv. Statt 4.500 Unternehmen betrifft es laut dem BSI nun rund 29.500 Einrichtungen – u. a. viele mittelständische Firmen.
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie unter die Regelungen der NIS-2-Richtlinie fallen. Dabei trifft die Geschäftsleitung umfangreiche Verantwortung. Versäumnisse können zu erheblichen Haftungsrisiken führen – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch persönlich auf Ebene der Geschäftsleitung.
Was keinesfalls versäumt werden darf, ist die Registrierung betroffener Unternehmen beim BSI bis zum 6. März 2026. Hierfür hat das BSI ein neues Portal freigeschaltet. Die Registrierung erfolgt dabei in zwei Schritten. Zunächst ist ein ELSTER‑Organisationszertifikat zu beantragen und ein Unternehmenskonto anzulegen (falls noch nicht vorhanden). Erst danach kann die Registrierung im BSI‑Portal durchgeführt werden.
