Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist in Kraft getreten!
Seit dem 06. Dezember 2025 ist das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie NIS 2 offiziell gültig. Diese Neuregelung markiert einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in Deutschland und betrifft eine signifikant größere Anzahl von Unternehmen, insbesondere aus dem Mittelstand, als zuvor.
Das neue Gesetz stellt klare Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit. Ignorieren ist keine Option mehr.
Persönliche Haftung durch NIS 2: Geschäftsführer stehen jetzt in der Pflicht.
Die verschärften Bestimmungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes führen zu einer drastischen Ausweitung der Geschäftsführerhaftung. Cybersicherheit wird damit von einer IT-Aufgabe zu einer zentralen Pflicht der Unternehmensleitung.
Geschäftsführer können bei Nichterfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht nur mit hohen Bußgeldern für das Unternehmen, sondern auch mit persönlicher Inanspruchnahme rechnen. Die konsequente Umsetzung der notwendigen Maßnahmen ist somit direkt an die Sorgfaltspflicht der Unternehmensführung geknüpft.
• Bußgelder können signifikante Teile des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
• Persönliche Haftung bei Organisationsverschulden.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Prüfen Sie umgehend, ob Ihre Organisation den neuen Sicherheitsstandard erfüllt, um sich und Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern.
Wir bieten Ihnen einen strukturierten Betroffenheitscheck an.
Wir analysieren anhand der Sektor- und Größenkriterien, ob und in welchem Umfang die NIS-2-Anforderungen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Dies schafft die notwendige Grundlage, um die Registrierungspflicht korrekt und fristgerecht zu erfüllen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und sichern Sie sich gegen Compliance-Fallen ab.
Von der Pflicht zur Kür: Aufbau eines robusten ISMS als NIS-2-Antwort.
Die Einhaltung der NIS-2-Vorschriften erfordert mehr als nur Einzelmaßnahmen; sie verlangt einen systematischen Ansatz zur Steuerung der Informationssicherheit. Ein gut implementiertes Information Security Management System (ISMS) ist das effektivste Mittel, um die gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Risikominimierung nachzuweisen und dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Unsere ISMS-Beratung unterstützt Sie dabei, die komplexen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in ein praktikables Managementsystem zu überführen, das:
1. Die geforderte Risikoanalyse und Sicherheitsstrategie abbildet.
2. Die notwendigen Prozesse zur Meldepflicht etabliert.
3. Die Einhaltung der Pflichten dokumentiert und nachweisbar macht.
Investieren Sie jetzt in ein zukunftssicheres ISMS und verwandeln Sie die regulatorische Herausforderung in einen strategischen Wettbewerbsvorteil.
Beim Anklicken der Schaltfläche „Zur Betroffenheitsprüfung“ verlassen Sie die Tosit.eu Webseite und gelangen auf die Seite des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Wir begleiten Sie bei den erforderlichen Schritten:
- Prüfung der Konformität mit ISO 27001 oder unserem CyberRisikoCheck (DIN SPEC 27076) – dadurch können viele der geforderten NIS-2-Maßnahmen abgedeckt und eine gute Basis für die Umsetzung geschaffen werden.
- Identifizierung von Lücken
- Erstellung eines Implementierungsplans
- Umsetzung des Plans im Unternehmen
- Operative Umsetzung im Betrieb aus einer Hand