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„Pflegefall“ KI-Compliance: Was ist für Pflegeeinrichtungen und Praxen aufgrund der KI-Verordnung immer noch zu tun?

    Inhaltsverzeichnis

    KI im Gesundheitswesen: Fortschritt mit Verantwortung

    Künstliche Intelligenz (KI) verändert den Gesundheitssektor rasant – von der automatisierten Dokumentation in Pflegeeinrichtungen bis zur robotergestützten Chirurgie. Doch mit den Chancen wachsen auch die Anforderungen, u.a. an den Datenschutz und die Informationssicherheit.

    Bereits seit August 2024 gilt der EU AI Act (KI-Verordnung), der nun schrittweise umgesetzt wird. Pflegeeinrichtungen sowie Arzt- und Therapiepraxen sollten sich daher dringend mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zur KI-Nutzung vertraut machen. Nicht zuletzt gibt es immer mehr Anbieter, die dem Gesundheitssektor Lösungen anbieten, die KI enthalten – dazu später mehr.

    Kann es aber sein, dass die rechtssichere Anwendung von KI in Pflegeeinrichtungen und Praxen bislang nur zögerlich angegangen wird? Handelt es sich dabei ggf. um eine Vermeidungsstrategie – frei nach dem Motto: Wer keine KI einsetzt, muss sich auch nicht mit deren rechtssicherer Anwendung auseinandersetzen? Dabei wird häufig übersehen, dass Mitarbeitende im privaten Umfeld längst Zugang zu KI-Tools haben und diese auch rege anwenden. Daraus resultiert die reale Gefahr, dass sensible Unternehmensinformationen oder Patientendaten unbedacht in externe KI-Systeme gelangen, was Beispiele aus der Praxis zeigen. Dabei gehen solche Vorfälle im schlimmsten Fall mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen einher. Es gibt also ausreichend Gründe, sich spätestens mit diesem Beitrag dem „Pflegefall“ KI-Compliance zu widmen.

    Kurzer Einblick in den EU AI Act und seine Folgen für die Gesundheitsbranche

    Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme in vier Risiko-Kategorien eingeteilt werden – von minimal bis unannehmbar. Je nachdem in welche Kategorie eine KI-Anwendung fällt, werden technische und organisatorische Maßnahmen unterschiedlicher Tiefe notwendig – auch für diejenigen, die KI-Tools in Ihrem Unternehmen (z. B. Pflegeeinrichtungen und Praxen) nutzen. Dabei trifft man in kritischen Bereichen wie dem Gesundheitswesen immer häufiger auf sog. Hochrisiko-KIs, z. B. …
    Insbesondere Hochrisiko-Systeme unterliegen jedoch ab August 2026 strengen Dokumentations-, Transparenz- und Kontrollpflichten für Anbieter und Unternehmen, die KI bei sich einsetzen (Betreiber). Für sogenannte General Purpose AI-Systeme gelten bereits seit August 2025 erste Regelungen aus dem EU AI Act. Im Gesundheitswesen findet man solche breit einsetzbaren KI-Modelle in abgewandelten Formen z. B. …

    Der unbedachte Einsatz von „Schatten-KI“: Ein teurer Verstoß gegen KI-Gesetz und Datenschutz

    Aber auch solche KI-Tools, die nicht direkt mit der Gesundheitsbranche assoziiert werden, finden im Gesundheitswesen Anwendung: Stellen Sie sich vor, Sie haben in Ihrer Pflegeeinrichtung einen zu betreuenden Menschen, dessen Sprache Sie nicht verstehen bzw. sprechen. Schnell erfolgt da der unreflektierte Griff zum (Dienst-)Handy und eine praktische App mit KI-gestützter Übersetzungsfunktion wird geöffnet – die Gesprächsinhalte (mitunter auch Aussagen über die Gesundheit) werden fleißig von der KI verarbeitet. Ähnliche Szenarien auch im Arztzimmer einer Praxis vorstellbar. Der Hintergrund, solche Übersetzungstools nutzen zu wollen, ist durchaus legitim. Aber den Anwendern ist die rechtliche Tragweite oft nicht klar – noch weniger, wenn geeignete Richtlinie zum Umgang mit KI fehlen. Denn bei unkontrolliertem Einsatz von KI sehen sich Verantwortliche oft nicht nur mit einem Verstoß gegen das KI-Gesetz konfrontiert, sondern auch mit einem Datenschutzvorfall. Beides kann jeweils ein Bußgeld nach sich ziehen, das schmerzhaft sein kann – bei Verletzungen von Pflichten der Betreiber, die Hochrisiko-KI-Systemen einsetzen, können für Unternehmen Bußgelder von bis zu 15 Millionen EUR oder 3% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes fällig werden, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-Ups gelten Ausnahmeregelungen, die an dieser Stelle den geringeren Betrag berücksichtigten. Im Datenschutz liegen die Bußgelder in ähnlichen Sphären.

    Die entscheidende Frage lautet also:  Wie können Pflegedienste und Praxen sich zum Thema KI-Compliance rechtssicher aufstellen bzw. die Vorteile von KI nutzen, ohne dabei in rechtliche oder ethische Fallstricke zu geraten?

    Die Antwort beginnt mit Bewusstsein – und mit klaren Regeln. Denn wer KI-Tools einsetzt, muss wissen, was diese tun, wie sie Daten verarbeiten und wo diese landen. Und das ist nicht nur eine technische Frage, sondern eine Führungsaufgabe:

    Fazit: KI-Compliance ist kein Luxus, sondern Pflicht

    Die Nutzung von KI im Gesundheitswesen ist kein Zukunftsthema – sie ist längst Realität und geht einher mit Anforderungen, die angegangen werden müssen. Pflegeeinrichtungen und Praxen, die rechtskonform handeln, schützen nicht nur sensible Daten, sondern auch ihr Vertrauen, ihre Reputation und letztlich ihre wirtschaftliche Stabilität.

    Ob Hochrisiko-System oder praktische Alltags-KI: Wer KI nutzt, muss wissen, was sie tut – und was sie darf. Das beginnt mit klaren Richtlinien, einer ehrlichen Bestandsaufnahme und dem Mut, auch unbequeme Fragen zu stellen.

    Denn eines ist sicher: Der „Pflegefall“ KI-Compliance heilt sich nicht von allein.

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    Über den Autor

    Matthias Gleichmann
    zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB)
    Consultant Datenschutz | Spezialgebiet Gesundheitsbranche & Personal

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