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KI im Gesundheitswesen: Fortschritt mit Verantwortung
Künstliche Intelligenz (KI) verändert den Gesundheitssektor rasant – von der automatisierten Dokumentation in Pflegeeinrichtungen bis zur robotergestützten Chirurgie. Doch mit den Chancen wachsen auch die Anforderungen, u.a. an den Datenschutz und die Informationssicherheit.
Bereits seit August 2024 gilt der EU AI Act (KI-Verordnung), der nun schrittweise umgesetzt wird. Pflegeeinrichtungen sowie Arzt- und Therapiepraxen sollten sich daher dringend mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zur KI-Nutzung vertraut machen. Nicht zuletzt gibt es immer mehr Anbieter, die dem Gesundheitssektor Lösungen anbieten, die KI enthalten – dazu später mehr.
Kann es aber sein, dass die rechtssichere Anwendung von KI in Pflegeeinrichtungen und Praxen bislang nur zögerlich angegangen wird? Handelt es sich dabei ggf. um eine Vermeidungsstrategie – frei nach dem Motto: Wer keine KI einsetzt, muss sich auch nicht mit deren rechtssicherer Anwendung auseinandersetzen? Dabei wird häufig übersehen, dass Mitarbeitende im privaten Umfeld längst Zugang zu KI-Tools haben und diese auch rege anwenden. Daraus resultiert die reale Gefahr, dass sensible Unternehmensinformationen oder Patientendaten unbedacht in externe KI-Systeme gelangen, was Beispiele aus der Praxis zeigen. Dabei gehen solche Vorfälle im schlimmsten Fall mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen einher. Es gibt also ausreichend Gründe, sich spätestens mit diesem Beitrag dem „Pflegefall“ KI-Compliance zu widmen.
Kurzer Einblick in den EU AI Act und seine Folgen für die Gesundheitsbranche
- in KI-gestützten Diagnosesystemen und bei der Therapieplanung
- als Komponente in Medizinprodukten (z. B. in bildgebenden Verfahren) und
- in Systemen zur Patientenüberwachung oder Risikoeinschätzung.
- bei der automatisierten Patiententerminbuchung per Telefon oder Chat und
- beim KI-gestützten Praxis-/Dokumentenmanagement und der Patientenabrechnung.
Der unbedachte Einsatz von „Schatten-KI“: Ein teurer Verstoß gegen KI-Gesetz und Datenschutz
Die entscheidende Frage lautet also: Wie können Pflegedienste und Praxen sich zum Thema KI-Compliance rechtssicher aufstellen bzw. die Vorteile von KI nutzen, ohne dabei in rechtliche oder ethische Fallstricke zu geraten?
Die Antwort beginnt mit Bewusstsein – und mit klaren Regeln. Denn wer KI-Tools einsetzt, muss wissen, was diese tun, wie sie Daten verarbeiten und wo diese landen. Und das ist nicht nur eine technische Frage, sondern eine Führungsaufgabe:- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen eine KI-Richtlinie hat, die für Sie und Ihre Mitarbeitenden klare Regeln im Umgang mit KI trifft – auch dann, wenn Sie bewusst keine KI im Unternehmen einsetzen.
- Führen Sie eine „KI-Inventur“ durch: Welche Systeme sind wo im Einsatz? Welche Risiken bestehen bei der eingesetzten KI? Reevaluieren Sie anschließend, ob Sie bei jeder im Unternehmen eingesetzten KI die Anforderungen aus der KI-Verordnung und der DSGVO einhalten.
- Stellen Sie durch regelmäßige Schulungen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden die nach Art. 4 KI-VO geforderten KI-Kompetenzen nachweisen können (z. B. gegenüber Aufsichtsbehörden).
- Setzen Sie offene Maßnahmen in die Tat um.
Fazit: KI-Compliance ist kein Luxus, sondern Pflicht
Die Nutzung von KI im Gesundheitswesen ist kein Zukunftsthema – sie ist längst Realität und geht einher mit Anforderungen, die angegangen werden müssen. Pflegeeinrichtungen und Praxen, die rechtskonform handeln, schützen nicht nur sensible Daten, sondern auch ihr Vertrauen, ihre Reputation und letztlich ihre wirtschaftliche Stabilität.
Ob Hochrisiko-System oder praktische Alltags-KI: Wer KI nutzt, muss wissen, was sie tut – und was sie darf. Das beginnt mit klaren Richtlinien, einer ehrlichen Bestandsaufnahme und dem Mut, auch unbequeme Fragen zu stellen.
Denn eines ist sicher: Der „Pflegefall“ KI-Compliance heilt sich nicht von allein.
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Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam den „Pflegefall“ KI-Compliance angehen.
Über den Autor
Matthias Gleichmann
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB)
Consultant Datenschutz | Spezialgebiet Gesundheitsbranche & Personal
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