Externer
Datenschutzbeauftragter
Mit uns sind Ihre Daten sicher
Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Der Datenschutzbeauftragte berät das Unternehmen und deren Geschäftsführung in allen datenschutzrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Bei der Komplexität dieses sehr umfangreichen Themengebietes gilt es sorgfältig zu überlegen, wer für den Aufgabenbereich Datenschutz im Unternehmen beauftragt wird. Um hier rechtssicher, gesetzeskonform und zur Zufriedenheit der Kunden sicher aufgestellt zu sein, entscheiden sich viele Unternehmen für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unabhängigkeit, Neutralität und vertrauensvolle Zusammenarbeit des externen Datenschutzbeauftragten gegenüber Mitarbeitern, Management und Geschäftsführung des Unternehmens verhindert Interessenkonflikte
- Fachkompetenz und Expertenwissen durch permanente Weiterbildung
- Haftungsübernahme des externen Datenschutzbeauftragten für die vertraglich vereinbarten Aufgaben
- Prozesssicherheit durch gelebtes DMS (Dokumenten Management System)
- kalkulierbare Kosten auf vertraglicher Grundlage
- Höhere Akzeptanz der Maßnahmen durch einen externen Datenschutzbeauftragten
- Schonung der personellen Ressourcen des eigenen Unternehmens
- Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Risikominimierung
- Rechtskonformität