Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Ziel ist es, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren oder wann Inhalte durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden.
Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern unter Umständen auch Organisationen, die KI im Arbeitsalltag einsetzen, beispielsweise für die Erstellung von Texten, Bildern oder Videos, im Kundenservice oder im Marketing.
Besonders relevant sind die neuen Pflichten in den folgenden vier Bereichen:
- Kennzeichnung von KI-Interaktionen (z. B. Chatbots oder virtuelle Assistenten)
- Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Transparenz bei Deepfakes und Texten
- Information über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung
Daher sollten Sie prüfen, welche KI-Anwendungen in Ihrer Organisation eingesetzt werden und ob daraus Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten folgen. Die Anforderungen betreffen häufig nicht nur die Technik selbst, sondern auch deren praktische Nutzung.
Doch was gilt jetzt konkret? Welche KI-generierten Inhalte sind überhaupt zu kennzeichnen und was ist bei den Transparenzpflichten zu beachten?
Als Hilfestellung haben wir für Sie hierzu die wichtigsten Anforderungen mit praktischem Bespielen in unserem Fachbeitrag „Kennzeichnen Sie Ihre KI-generierten Inhalte (richtig)?“ zusammengefasst. Diesen finden Sie auf unserer Website unter „Fachbeiträge“ oder klicken Sie auf den folgenden Button. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch als Berater zur Verfügung.
P. S.: KI-Webinar
An dieser Stelle möchten wir Ihnen passend zum Thema die Teilnahme an unserem Webinar „Künstliche Intelligenz: Vom Hype zur Wettbewerbsstrategie“ empfehlen.
Wann?
– Donnerstag, den 27.08. ab 10:00 Uhr
– Dienstag, den 15.09. ab 10:00 Uhr
Weitere Infos zu unseren anstehenden Webinaren und Veranstaltung finden Sie hier: www.tosit.eu/webinare-veranstaltungen
